Rechtsservice für Gründer

Allgemeine Geschäftsbedingungen von GruendHubRat

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienstleistungen von GruendHubRat (Anschrift: 1345 Le Lieu, Schweiz; Business ID: CHE-724.762.698; Kontakt: +41765815176). Sie beziehen sich auf rechtliche Unterstützungsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz, insbesondere zu Gründung, Vertragsprüfung, Gesellschaftsrecht und Compliance. Die Texte und Vorlagen auf GruendHubRat dienen als praxisorientierte Hilfsmittel und beziehen sich auf konkrete Fälle und Szenarien; sie ersetzen nicht in allen Situationen eine individuelle Beratung vor Ort, etwa bei komplexen grenzüberschreitenden Rechtsfragen. Bei Streitfällen oder gerichtlichen Verfahren sollte der konkrete Sachverhalt durch eine qualifizierte lokale Rechtsvertretung geprüft werden. Nutzungsumfang, Preise und Leistungsdetails ergeben sich aus den individuellen Leistungsbeschreibungen und den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Informationen auf GruendHubRat.

28-05-2026
Für Unternehmer in der Schweiz

Zulässigkeit und Anspruchsberechtigung

Die Leistungen von GruendHubRat richten sich an natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch in der Schweiz tätig werden oder bereits tätig sind. Typische Anwendungsfälle sind: eine GmbH-Gründung durch einen Einzelgründer, die Prüfung eines Musterarbeitsvertrags für einen ersten Mitarbeiter oder die Anpassung von AGB für einen Online-Shop mit Sitz in CH. Für komplexe internationale Sachverhalte, etwa grenzüberschreitende Steuerstrukturierungen oder ausländische Gesellschaftsformen, werden ergänzende lokale Fachstellen empfohlen. Die Nutzung ist nicht für Personen bestimmt, die Dienste für rechtswidrige Zwecke einsetzen; entsprechende Fälle führen zu Sperrung und gegebenenfalls zur Zusammenarbeit mit Behörden.

Nutzer müssen volljährig und nach schweizerischem Recht geschäftsfähig sein. In der Praxis bedeutet das: natürliche Personen ab 18 Jahren können selbständig Verträge abschliessen und Dienstleistungen von GruendHubRat in Anspruch nehmen. Minderjährige oder Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit sollten bei Bedarf durch gesetzliche Vertreter Geschaeft; ein Beispiel: ein 17-jähriger Gründer kann Vorarbeiten sammeln, benötigt aber für rechtlich verbindliche Schritte die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dienstleistungen dürfen nur für rechtmäßige unternehmerische Zwecke genutzt werden. Konkrete Ausschlussfälle sind etwa Beratung oder Dokumente zur Begehung von Betrug, Mittel, Steuerhinterziehung oder sonstiger strafbarer Handlungen. Praktisches Beispiel: Vorlagen für Kaufverträge dürfen nicht verwendet werden, um identitätsverschleiernde Konstruktionen zu schaffen. GruendHubRat überprüft Hinweise auf missbräuchliche Nutzung und kann in solchen Fällen Maßnahmen ergreifen.

Primärer Leistungsfokus liegt auf der Schweiz (CH). Für Unternehmen mit Sitz in CH oder für Schweizer Betriebsstätten werden umfassende Vorlagen und Hinweise bereitgestellt. Bei Kundinnen und Kunden mit Sitz im Ausland oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten greifen ergänzende Einschränkungen: oft sind lokale Rechtsvorschriften oder notarielle Beglaubigungen erforderlich. Beispiel: Eine GmbH-Gründung mit Sitz in Frankreich erfordert zusätzliches ausländisches Recht; GruendHubRat kann vorbereitende Unterlagen liefern, empfiehlt aber die Hinzuziehung lokaler Rechtsvertretung.

Konto und Zugang

Zur Nutzung bestimmter Funktionen auf GruendHubRat ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich. Mit Kontoeröffnung erhalten Sie Zugang zu persönlichen Dokumenten, Vorlagen und Fallakten. Ein typischer Ablauf: Gründer A legt ein Konto an, lädt Gründungsunterlagen hoch und nutzt die Vertrags-Checkliste, um offene Punkte zu dokumentieren. Konten dienen zur Verwaltung von laufenden Fällen und zur Nachverfolgung von Änderungen.

Die Richtigkeit der von Nutzenden bereitgestellten Angaben ist wesentlich für eine sinnvolle Unterstützung. In der Praxis führt eine fehlerhafte Firmenbezeichnung oder falsche Registernummer zu Verzögerungen bei Dokumentenerstellungen. Beispiele: falsche Adresse in Gesellschaftsvertrag—notwendige Änderungen und wiederholte Abstimmungen verlängern die Bearbeitungszeit; inkonsistente Angaben zu Gesellschaftern erschweren die Prüfung der Vertretungsberechtigung.

Sicherheit des Zugangs obliegt in erster Linie der Nutzerin bzw. dem Nutzer. Verwenden Sie starke, eindeutige Passwörter und aktivieren Sie, wo verfügbar, die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ein typisches Szenario: Ein Konto mit einfachem Passwort wird kompromittiert; in solchen Fällen sind sensible Gründungsdokumente gefährdet. GruendHubRat setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Daten zu schützen, kann jedoch nicht die vollständige Kontrolle über die Endgeräte der Nutzenden übernehmen.

Konten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder ein Verkauf des Kontos ist untersagt. Im praktischen Kontext bedeutet das: eine Firma kann nicht einfach ein Bestandskonto an einen neuen Eigentümer übertragen; stattdessen sind die Zugangsdaten zu ändern und neue Berechtigungen über die Plattform zu vergeben.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Konto kompromittiert wurde, benachrichtigen Sie GruendHubRat unverzüglich per E-Mail oder Telefon (+41765815176). Nennen Sie kurz die beobachteten Anzeichen (z. B. unautorisierte Dokumentänderungen). Praktische Schritte: Passwort sofort ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, betroffene Dateien prüfen und gegebenenfalls gesperrte Dokumente melden. GruendHubRat kann Hilfestellung leisten, etwa durch Zurücksetzen von Sitzungen und Sperren von Zugriffen, arbeitet aber im Ernstfall eng mit Ihnen zusammen, um den genauen Vorfall zu analysieren.

Ein Konto kann vorübergehend gesperrt oder dauerhaft geschlossen werden, wenn begründete Hinweise auf Missbrauch, Verletzung dieser Bedingungen, ausstehende Zahlungen oder behördliche Anordnungen vorliegen. Beispielhafte Situationen: wiederholte Nutzung von Vorlagen für rechtswidrige Zwecke, Nichtzahlung von vereinbarten Honoraren oder externer gerichtlicher Vollstreckungsbeschluss. In solchen Fällen erfolgt eine Mitteilung an die registrierte E-Mail-Adresse mit Erläuterung der Maßnahme und Hinweisen zu möglichen nächsten Schritten.

Leistungsumfang von GruendHubRat

GruendHubRat bietet praxisnahe rechtliche Unterstützung für Unternehmensgründer und KMU in der Schweiz. Typische Leistungen umfassen: Gründungschecklisten und Musterdokumente (z. B. Gesellschaftsverträge), Vertragsprüfung und konkrete Klauselvorschläge, Compliance-Checklisten, Arbeitsvertrags-Templates und Prozessbegleitung für Eintragungen ins Geschaeft. Die Arbeit orientiert sich an Fällen und Szenarien: etwa die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine dreiköpfige Gründergruppe, die Anpassung einer NDA an die Bedürfnisse eines Software-Startups oder die Überprüfung von Lieferantenverträgen im E-Commerce-Betrieb. Für komplexe Einzelfragen, die individuelle Rechtsgutachten oder gerichtliche Vertretung erfordern, wird darin hingewiesen, ergänzend eine spezialisierte Kanzlei hinzuzuziehen. Preise, Leistungsumfang und Laufzeiten sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen angegeben.

GruendHubRat behält sich Änderungen im Leistungsangebot vor, etwa Anpassungen von Vorlagen, Einführung neuer Module oder Einstellung einzelner Services. Änderungen erfolgen in der Regel mit Vorankündigung auf der Website oder per E-Mail. Beispiel: Ein neues Modul für DSGVO-konforme Datenverarbeitung kann eingeführt werden; bestehende Nutzerinnen und Nutzer werden über Übergangsfristen und Aktualisierungen informiert. Änderungen können sich auf Funktionalität, Preise oder Support-Level auswirken.

GruendHubRat strebt hohe Verfügbarkeit der Online-Dienste an, plant jedoch Wartungsfenster und kann in Ausnahmefällen aufgrund technischer Störungen, Sicherheitsvorfälle oder externer Einflüsse temporär nicht erreichbar sein. In der Praxis werden geplante Wartungen angekündigt; bei unvorhergesehenen Ausfällen erfolgt eine Statusmitteilung. Verbindliche Zusicherungen über ständige Erreichbarkeit werden nicht gegeben; bei kritischen Fristen empfehlen wir frühzeitige Abstimmung und gegebenenfalls parallele Sicherung wichtiger Dokumente.

Verhaltensregeln und Nutzungsbestimmungen

Die folgenden Regeln dienen einem sicheren, fairen und rechtskonformen Umgang mit den Angeboten von GruendHubRat. Sie leiten sich aus praktischen Erfahrungen mit Gründerfällen ab und sollen typische Konfliktsituationen verhindern. Beispiele und Szenarien erläutern die Anwendung im Alltag.

  • Erlaubte Nutzung: Verwenden Sie Vorlagen und Inhalte nur für legitime unternehmerische Zwecke in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Beispiel: Eine Muster-AG-Satzung darf nicht für die Durchführung illegaler Kommerzpraktiken genutzt werden.
  • Vollständige und korrekte Angaben: Geben Sie bei Registrierung und in Fallakten korrekte Unternehmensdaten an. Eine falsche Registernummer führt zu Verzögerungen bei der Dokumentenerstellung.
  • Datensicherheit: Teilen Sie keine Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch setzen Sie sofort das Passwort zurück und informieren den Support (+41765815176).
  • Keine Weitergabe rechtlicher Beratung an Dritte: Informationen aus der Plattform dürfen nicht als Ersatz für individuelle Vertretung weiterveräußert werden; Beispiel: Sie dürfen eine rechtliche Checkliste nicht verkaufen oder als Beratungsdienst weiterverkaufen.
  • Konfliktvermeidung: Melden Sie mögliche Interessenkonflikte (z. B. gleichzeitige Betreuung beider Vertragsparteien) vor Beginn der Leistungserbringung, damit passende Maßnahmen ergriffen werden können.
  • Haftungsbegrenzung und Pflichten: Nutzen Sie die bereitgestellten Unterlagen verantwortungsbewusst; bei speziellen, risikobehafteten Situationen (z. B. komplexe Verwaltung oder regulatorische Verfahren) ist eine vertiefte Einzelfallprüfung durch qualifizierte Rechtsvertretung empfehlenswert.
  • Einhaltung lokaler Vorschriften: Nutzer verpflichten sich, alle Inhalte und Handlungen im Einklang mit schweizerischem Recht und kantonalen Vorschriften zu veröffentlichen. Beispiel: Ein Gründer, der auf GruendHubRat eine Musterarbeitsvertrag teilt, muss sicherstellen, dass dieser den arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen der Schweiz entspricht; sonst kann der Beitrag entfernt werden.

Nutzerinhalte und Beiträge

Auf GruendHubRat können Unternehmerinnen und Unternehmer Erfahrungen, Vorlagen, Fragen und Fallbeispiele einstellen, um voneinander zu lernen. Typische Szenarien umfassen: veröffentlichtes Vertragsmuster mit Kommentaren, Fallbericht zu Gesellschaftsgründung oder ein Praxisbeispiel zur Steuerstrukturierung. Wir nutzen diese Inhalte zur Förderung des Erfahrungsaustauschs, behalten uns aber Moderation vor, um Rechtskonformität und sachliche Relevanz sicherzustellen.

Eigentum an Beiträgen: Sie behalten die Urheberrechte an Ihren einstellten Texten, Vorlagen und Kommentaren. Beispiel: Wenn Sie auf GruendHubRat ein Gründungs-Checklisten-Dokument hochladen, bleiben Sie dessen Urheber. Gleichzeitig benötigen wir eine Nutzungserlaubnis, damit wir den Inhalt für die Plattform darstellen und technischen Betrieb gewährleisten können.

Lizenz zur Nutzung: Durch Hochladen gewähren Sie GruendHubRat eine nicht-exklusive, lizenzfreie, übertragbare und weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung des Materials im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform. Praxisfall: Ein auf GruendHubRat veröffentlichtes Muster kann in Artikeln, Suchfunktionen und Newslettern der Plattform angezeigt werden. Die Lizenz endet für neue Veröffentlichungen nach Entfernen des Inhalts, bereits verteilte Kopien können jedoch bestehen bleiben, wenn sie rechtlich nicht mehr zurückgezogen werden können.

Verantwortung der Nutzer: Sie sind verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Beiträge. Beispiele zu unzulässigen Inhalten: das Einstellen fremder, nicht genehmigter Vertragsvorlagen (Urheberrechtsverletzung), rechtswidrige oder diffamierende Aussagen über Dritte oder die Weitergabe vertraulicher Mandantendaten. Bei Verstößen behalten wir uns Maßnahmen vor, etwa Sperrung des Zugriffs auf betroffene Beiträge oder Konten.

Entfernung von Inhalten: GruendHubRat kann Inhalte entfernen, die gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen. Vorgehen: Meldung—Prüfung—Entscheid. Beispielprozess: Bei einer Urheberrechtsmeldung prüfen wir Belege und reagieren in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen; bei offensichtlichen Rechtsverletzungen kann eine sofortige Entfernung erfolgen. Rechteinhaber können Takedown-Anfragen einreichen; wir behalten uns vor, bei begründeten Anfragen Inhalte permanent zu löschen.

Geistiges Eigentum von GruendHubRat

Marken, Logos, redaktionelle Inhalte, Vorlagen und Softwarekomponenten, die von GruendHubRat erstellt wurden, bleiben geistiges Eigentum von GruendHubRat. Beispiele: Das Logo, redaktionelle Leitfäden, modulare Prüflisten für Due Diligence und die technische Plattform gehören zu unseren Schutzrechten. Die Nutzung dieser Elemente ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt; Ausnahmen gelten für Inhalte, die eindeutig als Community-Beiträge gekennzeichnet sind.

  • Kein unerlaubtes Kopieren: Das Reproduzieren, Weiterverbreiten oder kommerzielle Verwerten von geschützten Inhalten ohne Genehmigung ist untersagt. Praxisbeispiel: Das Herunterladen eines von GruendHubRat erstellten Vertragsmusters und der Verkauf als eigenes Produkt ist nicht zulässig.
  • Keine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen: Reverse Engineering, Dekompilierung oder der Versuch, Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen, sind verboten. Beispiel: Automatisierte Scraping-Tools zur massenhaften Übernahme von Inhalten werden blockiert und können zur Kontosperrung führen.
  • Hinweisentfernung untersagt: Entfernen oder Verändern von Urheberrechts- und Markenhinweisen in heruntergeladenen Materialien ist nicht erlaubt. Im praktischen Fall muss eine heruntergeladene Checkliste die Urheberkennzeichnung von GruendHubRat oder des jeweiligen Autors behalten.

Bezahlte Dienstleistungen

GruendHubRat bietet kostenpflichtige Leistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz: Fallbezogene Rechtschecks, Vertragsprüfungen, Gründungsberatung und individuelle Coaching-Pakete. Unser Ansatz: Fallstudien und konkrete Szenarien statt allgemeiner Theorien. Beispielpaket: Ein Contract-Review-Paket für Startups enthält Analyse, Kommentierung und eine kurze Handlungsempfehlung. Stand: 28-04-2026. Anbieter: GruendHubRat, 1345 Le Lieu, Schweiz, Business ID CHE-724.762.698.

Preismodell: Die Preisgestaltung orientiert sich an Aufwand, Komplexität und Umfang der Leistung. Typische Szenarien: eine einfache Vertragsprüfung kann als Pauschale abgerechnet werden; umfangreiche Begleitung bei Gesellschaftsgründung wird nach Stunden oder als Projektpreis angeboten. Detailliertes Angebot: Nach Eingang von Basisinformationen erstellen wir ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang und Endpreis. Die finale Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung oder gemäß vereinbartem Zahlungsplan.

Zahlungsbedingungen: Akzeptierte Methoden sind Überweisung, Kreditkarte und eBill; bei grösseren Projekten stellen wir eine Anzahlung und anschliessende Schlussrechnung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto zu bezahlen. Beispiel: Bei einem Beratungsprojekt wird 30% Anzahlung vor Projektstart fällig, Restbetrag nach Lieferung der Dokumente.

Abonnements und wiederkehrende Leistungen: Laufende Beratungs- oder Monitoring-Pakete werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich abgerechnet und verlängern sich automatisch, sofern keine Kündigung fristgerecht erfolgt. Kündigungsfrist: in den Vereinbarungen festgelegt, üblicherweise 30 Tage vor Ablauf des Abrechnungszeitraums. Beispiel: Ein monatliches Rechtssupport-Abonnement kann mit 30 Tagen Kündigungsfrist beendet werden.

Rückerstattungen: Erstattungen werden fallweise geprüft. Beispielhaftes Szenario: Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts wird der nicht verbrauchte, bereits bezahlte Betrag nach Abzug der bis dahin erbrachten Leistungen und nachprüfbarer Aufwände zurückerstattet. Für kurzfristige Stornierungen von Einzelleistungen gelten im Angebot ausgewiesene Bedingungen.

Stornierung und Folgen: Kunden können gebuchte Leistungen gemäß den vereinbarten Fristen stornieren. Bei Stornierungen nach Projektbeginn berechnen wir den bis dahin erbrachten Arbeitsaufwand. Beispiel: Wird ein Beratungsauftrag nach Lieferung von 40% des vereinbarten Umfangs gekündigt, erfolgt eine Abrechnung dieser 40% plus angefallener Nebenkosten.

Steuern: Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Kunden sind verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung ihrer Transaktionen. Anbieterinformationen: GruendHubRat, CHE-724.762.698, 1345 Le Lieu, Schweiz.

Preisänderungen: GruendHubRat kann Preise anpassen; bestehende, bereits bestätigte Angebote bleiben in der Regel bis zum vereinbarten Leistungszeitraum stabil. Bei wiederkehrenden Leistungen informieren wir Kundinnen und Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung. Beispiel: Eine Anpassung der Monatsgebühr wird vor dem nächsten Abrechnungszyklus mitgeteilt.

Folgen bei Nichtzahlung: Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns Vorbehalte vor, Leistungen auszusetzen und Mahnverfahren einzuleiten. In praktischen Fällen erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung; bleibt diese ohne Reaktion, können Verzugszinsen und Inkassomassnahmen folgen. Beispiel: Nach zwei Mahnungen kann der Zugang zu laufenden Support-Leistungen temporär gesperrt werden.

Haftungsausschluss

Inhalte auf GruendHubRat dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Szenario: Ein Artikel zu Steuerminimierung zeigt praxisrelevante Fallbeispiele, ersetzt jedoch nicht die Prüfung durch eine Fachperson für spezielle Einzelfragen. Für konkrete Entscheidungen empfehlen wir, ergänzend eine auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung durch qualifizierte Rechts- oder Steuerberater einzuholen.

Haftungsbegrenzung

Haftung: Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Vorteil oder Datenverlust. In Fällen, in denen eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung auf einen Betrag begrenzt, der typischerweise die in den letzten zwölf Monaten für die betreffende Dienstleistung bezahlten Beträge nicht übersteigt. Praxisbeispiel: Bei Fehlern in einer kostenpflichtigen Vertragsprüfung wäre ein möglicher Ersatzanspruch auf den Betrag der entsprechenden Rechnung beschränkt.

Drittanbieter und externe Dienste

GruendHubRat kann Links, Integrationen oder Dienste von Drittanbietern nutzen (z. B. Cloud-Speicher, Zahlungsabwickler). Diese Dienste unterliegen eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Beispiel: Bei Einbindung eines externen Dokumenteneditors gelten zugleich die Nutzungsregeln dieses Anbieters; GruendHubRat ist nicht verantwortlich für Inhalte oder Handlungen Dritter.

Beendigung von Konten und Leistungen

Beendigung: Sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch GruendHubRat können das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe umfassen schwerwiegende Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen, rechtswidrige Handlungen oder wiederholte Urheberrechtsverletzungen. Folgen: Beendigung kann zur Löschung von Nutzerinhalten, Sperrung des Kontos und finaler Abrechnung offener Beträge führen. Beispiel: Bei wiederholter Veröffentlichung vertraulicher Mandantendaten kann GruendHubRat das Konto sofort sperren und aktive Projekte beenden.

Bei Beendigung der Mandatsbeziehung durch eine der Parteien bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Beendigungszeitpunkt angefallene Aufwendungen und Kosten zahlungspflichtig. In der Praxis bedeutet dies: wenn ein Mandant das Mandat während eines laufenden Rechtsverfahrens beendet, werden alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Interessen des Mandanten bis zur Übergabe an einen neuen Rechtsvertreter in Rechnung gestellt. Dokumente, Akten und sonstige Unterlagen werden dem Mandanten oder dessen neu bevollmächtigtem Vertreter gegen Protokoll übergeben; Kopien können aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen weiterhin archiviert werden. Falls ein Mandant Leistungen zurückfordert oder es zu offenen Punkten kommt, wird zunächst eine gemeinsame Fallanalyse angeboten, um Abläufe, Fristen und potenzielle Kostenfolgen zu klären. Beispiele aus der Praxis: a) Kündigt ein Start-up während einer laufenden Unterstuetzer, erfolgt eine Abschlussrechnung für bereits erbrachte Verhandlungs- und Due-Diligence-Leistungen; b) Bei Beendigung während eines Inkassoverfahrens werden bereits eingeleitete zivilprozessuale Schritte dokumentiert und übergeben. Vertraulichkeitspflichten bleiben nach Beendigung bestehen; personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen behandelt und anschliessend gelöscht oder anonymisiert, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

Datenschutz

GruendHubRat verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung von Mandatsaufträgen, zur Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlagen sind in der Regel Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse (z. B. zur Abwicklung von Mandaten und zur IT-Sicherheit) sowie vereinzelt Einwilligungen für Marketingzwecke. Konkret werden in Mandatsfällen Identitäts- und Kontaktdaten, vertragliche Informationen, Verfahrensakten sowie Abrechnungsdaten erhoben. Fallbeispiel: Bei Gründungsmandaten werden Gesellschafterdaten, Gesellschaftsverträge und Verwaltung verarbeitet, um Geschaeft vorzubereiten. Datenweitergaben erfolgen nur, wenn sie zur Mandatsdurchführung erforderlich sind (z. B. an Behörden, Gerichte, Treuhänder, technische Dienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben sind. GruendHubRat kann für IT-Services Dritte in der Schweiz und in der EU einbinden; grenzüberschreitende Übermittlungen erfolgen nur bei angemessenem Datenschutzniveau. Betroffene haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs- und Widerspruchsrechte sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit soweit gesetzlich vorgesehen. Zur Einreichung von Anliegen oder zur Ausübung von Rechten nutzen Sie das Kontaktformular auf GruendHubRat.info oder schreiben an unsere Postadresse. Aufbewahrungsfristen orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben, typischerweise bis zu zehn Jahre für geschäftsrelevante Unterlagen; nach Ablauf werden Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine weiteren Pflichten bestehen. Für konkrete Fallfragen und datenschutzrechtliche Szenarien bietet GruendHubRat auf Anfrage eine Fallanalyse an, die mögliche Risiken und empfohlene Schutzmassnahmen beschreibt.

Kommunikation und Mitteilungen

Kommunikation erfolgt über vereinbarte Kanäle: Telefon, E-Mail, postalische Zusendung und gesicherte Mandantenportale. Für vertrauliche Dokumente empfehlen wir die Nutzung des verschlüsselten Portals oder persönlicher Übergabe; unverschlüsselte E-Mails sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung geeignet. Es wird zwischen transaktionalen Mitteilungen (z. B. Fristen, Verfahrensstände, Rechnungen) und Marketingmitteilungen (z. B. Newsletter, Veranstaltungen) unterschieden. Marketingmitteilungen erfolgen nur mit Einwilligung oder soweit ein berechtigtes Interesse besteht; Empfänger können sich jederzeit vom Newsletter abmelden oder der weiteren Nutzung für Direktwerbung widersprechen. Praxisbeispiel: Statusberichte zu laufenden Prozessen werden wöchentlich oder nach Meilensteinen über das Mandantenportal bereitgestellt; Terminerinnerungen können per Telefon oder SMS versendet werden, sofern dies zuvor vereinbart wurde. Reaktionszeiten: Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet; komplexe Fallabklärungen können längere Fristen erfordern. Bei sicherheitsrelevanten Anliegen teilen wir im Rahmen eines Szenariospezifischen Ablaufs unverzüglich die nächsten Schritte mit, z. B. Sperrung von Zugängen, Benachrichtigung betroffener Parteien und Empfehlung technischer Gegenmassnahmen.

Änderungen der Bedingungen

GruendHubRat behält sich vor, diese Bedingungen bei Bedarf anzupassen, beispielsweise wegen gesetzlicher Anforderungen, Änderungen bei Dienstleistungen oder organisatorischen Anpassungen. Wesentliche Änderungen werden auf GruendHubRat.info sowie, sofern vorhanden, per E-Mail an Mandanten kommuniziert. Das Datum der letzten Aktualisierung lautet: 26-05-2026. Bei nicht wesentlichen redaktionellen Anpassungen gilt die jeweils aktuelle Version auf der Website als massgeblich. Praxisbeispiel: Ändert sich eine Honorarstruktur, wird dies mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt; Mandanten, die durch die Änderung wesentlich betroffen sind, erhalten eine Fallberatung zur möglichen Anpassung des Mandats; innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Ankündigung besteht das Recht zur ordentlichen Beendigung des Mandats ohne weitergehende vertragliche Bindung an die neuen Konditionen, wobei bereits erbrachte Leistungen gesondert abzurechnen sind.

Anwendbares Recht

Diese Bedingungen und alle Mandatsverhältnisse mit GruendHubRat unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz. Für die Rechtsauslegung und die vertraglichen Beziehungen gelten die einschlägigen schweizerischen Vorschriften. In Fällen mit grenzüberschneidenden Elementen können Parteien Vereinbarungen zu Rechtswahl und Gerichtsstand treffen; soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, bleibt Schweizer Recht anwendbar. Praxisbeispiele: a) Bei einem Vertrag über grenzüberschreitende Beratungsleistungen wird in der Regel Schweizer Recht vereinbart und die Frage der Durchsetzbarkeit im Ausland gesondert geprüft. b) Bei Geschaeft wird geprüft, ob ein Schiedsverfahren zweckmässig ist; falls nicht vereinbart, sind die ordentlichen Gerichte massgeblich.

Streitbeilegung

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten streben wir zunächst eine pragmatische Lösung durch direkte Gespräche und eine gemeinsame Fallanalyse an. Die empfohlene Stufenfolge ist: 1) Direkte Klärung zwischen den Parteien, 2) Mediation oder vertrauliche Schlichtung, 3) wenn erforderlich, gerichtliche Durchsetzung. Für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Waadt, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Beispiel aus der Praxis: Bei einer Rechnungsdifferenz wird zunächst eine Prüfungsanfrage gestellt; wenn Unstimmigkeiten bestehen, folgt eine vermittelte Klärung mit neutraler Drittpartei; erst bei Fortbestehen der Differenz werden gerichtliche Schritte geprüft. Kosten- und Gebührenfragen werden entlang der vertraglichen Regelungen und der gesetzlichen Bestimmungen behandelt; jede Partei trägt im Regelfall ihre eigenen Kosten, sofern nicht eine anderslautende Entscheidung oder Vereinbarung vorliegt.

Kontaktinformationen

+41765815176
1345 Le Lieu, Schweiz